Einmal falsch geguckt oder zu
spät reagiert?
Geblitzt oder Blechschaden?
bist du vom Straßenverkehrsamt
aufgefordert worden ein
Aufbauseminar - Asf - zu machen?
Dann bist du bei uns richtig!
Kommst Du der Aufforderung nicht nach,
ist Dein Führerschein in Gefahr!!!
Also melde Dich schnell bei uns oder
nutze das Kontaktformular!
hier findest du alle infos zum thema asf.
Was ist ein aufbauseminar/asf?
Das Aufbauseminar für Fahranfänger ist ein Seminar, welches den Teilnehmern helfen soll, sich im Straßenverkehr richtig zu verhalten. Dabei geht es um die Wahrnehmung, Einschätzung und Vermeidung von Gefahren sowie ein rücksichtsvolles und partnerschaftliches Verhalten. Auch andere Dinge wie Emotionen beim Autofahren und die Beherrschung des Fahrzeugs sind Inhalte des Aufbauseminars.
Ein Aufbauseminar für Fahranfänger müssen Autofahrer absolvieren, die innerhalb der gesetzlichen Probezeit auffällig geworden sind.
Wie läuft das ASF ab und was sind die Inhalte?
Das Aufbauseminar besteht aus vier Sitzungen und einer Beobachtungsfahrt. Die Sitzungen dauern jeweils 135 Minuten und werden in einem Zeitraum von zwei bis vier Wochen abgehalten. Die Teilnehmeranzahl muss zwischen 6 und 12 Fahranfängern liegen.
Die Beobachtungsfahrt dauert 30 Minuten und wird zwischen der ersten und der zweiten Sitzung gemacht.
1. Sitzung:
Vorstellung der Teilnehmer
Welche Erwartungen haben die Teilnehmer?
Warum ist man hier? (wegen welchem Verstoß)
Was soll das Aufbauseminar bringen?
Was macht eine/n gute/n Fahrer/in aus?
Weiterer Ablauf des Aufbauseminars
Beobachtungsfahrt:
Jeder Teilnehmer fährt 30 Minuten
2 andere Teilnehmer fahren mit
Die Fahrt hat keinen Prüfungscharakter
Beobachtungen des Verkehrs und des Fahrers
(was hat er falsch gemacht, wie hat er sich verhalten?)
Auswertung der Beobachtungen
2. Sitzung:
Die Fahrgruppen berichten von der Beobachtungsfahrt
Austauschen von Erfahrungen mit gefährlichen Situationen
(eigene Erlebnisse)
Wie entstehen gefährliche Situationen, wie kann man sie vermeiden?
3. Sitzung:
Was haben wir inzwischen gelernt / was ist uns aufgefallen?
Ursachen und Lösungen zu gefährlichen Situationen
Thema Disko-Unfälle und Alkohol am Steuer
Wie schafft man es Verkehrsregeln einzuhalten
4. Sitzung:
Wie geht es in der Probezeit weiter?
Inwiefern werde ich mein Verhalten im Verkehr verändern?
Was haben wir gelernt? Rückblick auf das Seminar
Wer muss ein ASF machen?
Ein Aufbauseminar wird angeordnet, wenn man während der Probezeit auffällig geworden ist, und entweder ein A-Verstoß oder zwei B-Verstöße begangen hat.
Was soll durch das ASF erreicht werden?
Die Teilnehmer des Aufbauseminars sollen überlegen, was an ihrem Verhalten und ihrer Auffassung zum Straßenverkehr mangelhaft ist und diese Probleme im Dialog mit Anderen abbauen und lösen.
Ziel ist es, gefährliche Situationen, durch das richtige Verhalten, erst gar nicht entstehen zu lassen. Es soll ein rücksichtsvolles und partnerschaftliches Verhalten aufbauen.
Die wichtigsten Punkte sind:
Kenntnis, Verständnis und Anwendung der Verkehrsvorschriften
die Wahrnehmung und Vermeidung von Gefahren
rücksichtsvolles und partnerschaftliches Verhalten
eine realistische Selbsteinschätzung
die Bedeutung von Emotionen beim Fahren
die Verantwortung für Leben und Gesundheit, Umwelt und Eigentum
die Bedienung und Beherrschung des Fahrzeugs
Wann kommt die Aufforderung?
Die Aufforderung ein Aufbauseminar zu besuchen kommt von der Straßenverkehrsbehörde. Normalerweise dauert es ein paar Monate nach den Verkehrsverstoß, bis der Brief kommt. Vereinzelt kann es auch vorkommen, dass die Aufforderung erst nach mehr als einem Jahr ankommt.
Die Aufforderung kommt aber mit Sicherheit bevor der Eintrag im Verkehrszentralregister gelöscht wird.
Leider ist die Aufforderung zum Aufbauseminar für Fahranfänger ein Verwaltungsakt und zieht somit eine Verwaltungsgebühr mit sich. Diese kann bis zu 60 Euro kosten.
Was passiert bei weiteren Verstößen während
oder nach dem ASF?
Bei einem weiterem Vergehen (ein A- oder zwei B-Verstöße) vor dem Ende des Aufbauseminars kommt „nur“ der Bußgeldbescheid. Es wird kein weiteres Aufbauseminar angeordnet.
Wird der Autofahrer nach Ablauf des Aufbauseminars für Fahranfänger nochmals auffällig (ein A- oder zwei B-Verstöße), wird eine Verwarnung ausgesprochen und eine freiwillige Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung empfohlen.
Sollte nach Ablauf von 2 Monaten nach Beendigung des ASF Seminars, innerhalb der Probezeit, noch ein Verstoß passieren (ein A- oder zwei B-Verstöße), so wird die Fahrerlaubnis entzogen.
Was sind A- und B-Verstöße?
A- und B-Verstöße sind Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten, die mit einem Bußgeld ab 40 Euro und mindestens einem Punkt in Flensburg verknüpft sind.
Als A-Verstöße (schwere Verstöße) gelten:
Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um mehr als 20 km/h (innerorts oder außerorts)
Verstoß gegen die 0,0 Promillegrenze
Rotlichtmissachtung
Fahren unter Alkoholeinfluss
Überholen im Überholverbot.
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Unfallflucht)
Benutzung des Seitenstreifens zum Zweck des schnelleren Vorankommens
Nötigung
Vorfahrtsverletzung mit Gefährdung eines anderen
verbotenes Rechtsüberholen außerhalb geschlossener Ortschaften
zu schnelles Fahren bei Unübersichtlichkeit an Kreuzungen und Einmündungen oder bei schlechten Sicht- oder Wetterverhältnissen
zu dichtes Auffahren
"Geisterfahren" auf Autobahn oder Kraftfahrstraße, sowie Wenden und Rückwärtsfahren (das gilt auch für die Zu- und Abfahrten)
Als B-Verstöße (leichtere Verstöße) gelten:
Unbefugte Benutzung eines Kraftfahrzeugs
erlöschen der Betriebserlaubnis (seit 01.03.2007-zuvor A-Verstoß)
Gefährdung oder Behinderung von Fußgängern oder Radfahrern beim Abbiegen
Gefährdung oder Behinderung von Personen in Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel
Kennzeichenmissbrauch
ungenügendes Absichern eines liegen gebliebenen Fahrzeuges mit Gefährdung anderer
verbotenes Parken auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen
Termin zur Hauptuntersuchung oder Abgasuntersuchung um mehr als 8 Monate überzogen
mit abgefahrenen Reifen gefahren
Gefährdung oder Behinderung von Schulkindern an einem haltenden Schulbus
Benutzung des Mobiltelefons, während der Benutzung eines Kraftfahrzeuges (Motor an)
Die angegebenen Verstöße sind nur eine Auswahl, die komplette Liste kann dem Straßenverkehrsgesetz (StVG) entnommen werden.
Die nächsten Seminare starten am
15.04.2021
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